Montag, 09.06.2025

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat am 8. Mai die Ermittlungsverfahren gegen fünf Freiburger Linke wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot von Indymedia linksunten nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte am 2. August 2023 Razzien bei den fünf Linken durchführen lassen. Ihnen wurde unterstellt, das Archiv von linksunten.indymedia.org erstellt zu haben.
Im juristischen Sinne hätten nur sie die verbotene Vereinigung fortführen können, da nur ihnen ursprünglich der Betrieb der Website unterstellt worden war – samt Razzia am 25. August 2017. Ziel des nun eingestellten Verfahrens war es, im RDL-Prozess zu beweisen, dass überhaupt noch eine Vereinigung existiert habe, die hätte unterstützt werden können. Das LKA Baden-Württemberg hat zwei Jahre lang erfolglos versucht, die rund 180 hauptsächlich digitalen Asservate auszuwerten.

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